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Geldwäsche

Die Severins GmbH ist nicht nur Ihr Abrechnungsunternehmen, sondern hat auch den Status eines Finanzdienstleistungsunternehmens. Damit sind wir dem Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet.

Vor Abschluss eines Abrechnungsvertrages müssen wir daher die Identität unserer Vertragspartnerin oder unseres Vertragspartners (nachfolgend Vertragspartner genannt) feststellen. Hierzu bieten wir Ihnen drei verschiedene Verfahren an.


Erklärung (Identifizierungspflicht – § 3 Absatz 1 GwG):
Identifikation bei geldwäscherelevanten Transaktionen

Die Legitimationsprüfung dient hierbei der Umsetzung des „Know your Customer“-Prinzips zur Verhinderung der Geldwäsche. Zu diesem Zweck sind Kreditinstitute nach § 10 Abs. 1 GwG verpflichtet, Angaben zur Person zu erheben und die Identität zu überprüfen. In § 2 GwG wird jedoch der Kreis der identitätsprüfenden Institutionen weit über das Kreditwesen hinaus ausgedehnt. Danach erstreckt sich die Identitätsfeststellung auf Name, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Anschrift (§ 11 Abs. 4). Diese Angaben müssen durch einen gültigen amtlichen Ausweis, der ein Lichtbild des Inhabers enthält und mit dem die Pass- und Ausweispflicht im Inland erfüllt wird, insbesondere anhand eines inländischen oder nach ausländerrechtlichen Bestimmungen anerkannten oder zugelassenen Passes, Personalausweises oder Pass- oder Ausweisersatzes verifiziert werden. Bei juristischen Personen oder Personengesellschaften ist der Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister, oder einem vergleichbaren amtlichen Register oder Verzeichnis anzufordern.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Legitimationsprüfung


Die drei möglichen Verfahren, aus denen Sie bitte eines nutzen, um sich zu identifizieren, sind:

Punkt 1: Die persönliche Identifizierung in den Geschäftsräumen der Severins GmbH
Punkt 2: VIDEOIDENT-Verfahren (über PC oder Smartphone)
Punkt 3: POSTIDENT-Verfahren

Punkt 1 (persönliche Identifizierung):

Falls Sie in der näheren Umgebung von uns wohnen, können Sie zu den üblichen Bürozeiten (08:00 – 16:00 Uhr) bei uns vorbeikommen. Hierzu benötigen Sie lediglich ein entsprechendes Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, usw.).

Punkt 2 (VIDEOIDENT-Verfahren der Deutschen Post AG):

Dazu klicken Sie bitte hier: www.severins.de/videoident

Die Video-Identifikation findet online statt. Sie können sie also bequem von Zuhause aus oder sogar unterwegs erledigen. Probleme mit technischen Voraussetzungen gibt es auch kaum. Sie müssen lediglich eine stabile Internetverbindung besitzen. Und ein Gerät, das live-Videos in das Internet übertragen kann, wie ein Smartphone, Tablet oder einen PC mit Webcam. Auf dem Gerät sollten zudem die neuesten Updates eines aktuellen Browsers installiert sein. Ebenfalls sollten Sie einen gültigen Ausweis oder Reisepass zur Hand haben. Dieser darf nicht innerhalb der nächsten drei Monate ablaufen.

Über den Link gelangen Sie zur Website der Deutschen Post AG. Geben Sie im folgenden Schritt Ihre Daten ein. Danach können Sie das Verfahren zur Identifizierung via Online-Video-Chat auswählen (POSTIDENT durch Videochat). Dabei müssen Sie selbst vor der Kamera zu sehen sein. Sie müssen einfach nur den Anweisungen folgen.

Während der Identitätsprüfung werden in der Regel zwei Fotos von Ihrem Ausweisdokument, sowie die Sicherheitsmerkmale und Hologramme überprüft. Bitte sorgen Sie vorab für eine ruhige und gut beleuchtete Umgebung.

Abschließend wird ein Foto von Ihnen erstellt und die erfassten Identitätsdaten werden Ihnen zur Kontrolle angezeigt. Nach der Bestätigung Ihrer Daten ist die Identifizierung für Sie abgeschlossen.

Punkt 3 (POSTIDENT-Verfahren der Deutschen Post AG) – so geht´s!

  1. Gehen Sie bitte zu folgender Internetadresse: www.severins.de/videoident
  2. Geben Sie Ihre Daten ein
  3. Als Identifizierungsverfahren wählen Sie „Postfiliale – Vor Ort…“
  4. Wählen Sie eine der angebotenen Möglichkeiten aus
  5. Mit dem POSTIDENT-Coupon und Ihrem gültigen Personalausweis oder Reisepass (evtl. ausländische Identitätskarte) gehen Sie zur Postfiliale Ihrer Wahl.
  6. Von einem Mitarbeiter der Deutschen Post AG wird ein sogenanntes POSTIDENT-Formular ausgefüllt und anhand Ihres gültigen Ausweises Ihre Identität geprüft. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie auf dem POSTIDENT-Formular die Richtigkeit der eingetragenen Daten und im Gegenzug überprüft der Mitarbeiter Ihre Unterschrift mit der auf Ihrem Ausweisdokument und unterschreibt ebenfalls das POSTIDENT-Formular.
  7. Um das POSTIDENT-Verfahren abzuschließen, (für Sie kostenfrei) sendet der Postmitarbeiter daraufhin die Unterlagen (POSTIDENT-Coupon, Kopie Ihres Ausweises, POSTIDENT-Formular) zu uns und das Verfahren ist für Sie somit abgeschlossen.

Nachfolgend weitere Links zum Thema:
http://www.bafin.de/DE/Startseite/startseite_node.html
https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/
https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/Geldwaeschepraevention/geldwaeschepraevention_node.html